Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen, Renovierungsarbeiten und Bodenverlegungen, die zwischen RümpelRoss (nachfolgend „RümpelRoss“ oder „wir“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossen werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote, Richtwerte und Berechnungen über die Website (z. B. das Online-Quiz) sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn:
- Eine kostenlose Besichtigung vor Ort stattgefunden hat oder detaillierte Fotos übermittelt wurden,
- RümpelRoss dem Kunden ein schriftliches Festpreis-Angebot unterbreitet hat,
- Der Kunde dieses Angebot schriftlich (auch per E-Mail oder WhatsApp) bestätigt hat.
3. Leistungsumfang und Festpreis-Garantie
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. RümpelRoss gewährt eine **Festpreis-Garantie**: Der im bestätigten Angebot vereinbarte Preis ist der Endpreis für die dort aufgeführten Leistungen. Nachträgliche Preiserhöhungen für diese Leistungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Leistungsumfang wird auf Wunsch des Kunden nachträglich erweitert.
4. Wertanrechnung
Gegenstände aus dem zu entrümpelnden Objekt, die einen messbaren Sachwert aufweisen (z. B. gut erhaltene Möbel, Sammlerstücke, Antiquitäten, Elektrogeräte), können nach Absprache gegen den Entrümpelungspreis angerechnet werden. Die Wertanrechnung wird im schriftlichen Festpreis-Angebot explizit ausgewiesen und mindert den Rechnungsbetrag entsprechend.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Bestätigung des Angebots geht das Eigentum an allen nicht gesicherten oder zur Entsorgung bestimmten Gegenständen auf RümpelRoss über, sofern nicht anders vereinbart.
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass RümpelRoss zum vereinbarten Ausführungstermin ungehinderten Zugang zum Objekt erhält. Der Kunde ist verpflichtet, Wertgegenstände, persönliche Dokumente, Bargeld und Schmuck vor Beginn der Arbeiten zu sichern. Für den Verlust von nicht gesicherten Wertgegenständen übernimmt RümpelRoss keine Haftung, es sei denn, uns fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
6. Gewährleistung und Haftung
RümpelRoss haftet für Schäden, die durch unsere Mitarbeiter bei der Durchführung der Arbeiten verursacht werden, im Rahmen unserer Betriebshaftpflichtversicherung (versichert über die Gothaer). Offensichtliche Mängel oder Schäden sind RümpelRoss unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Abschluss der Arbeiten, schriftlich anzuzeigen.